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Vorgehensweise
• Am
1. September 1939 ermächtigte Hitler deutsche Ärzte, psychisch Kranke
und Behinderte Menschen nach bestimmten Kriterien „Aktion T4“
ermorden zu lassen.
• Ende
Oktober 1939 gab Hitler dem Chef der Führerkanzlei Philip Bouhler und
seinem Begleitarzt Dr. Karl Brandt den Auftrag auch nach menschlichem ermessen
unheilbar Kranken den „Gnadentod“ zu gewähren.
• Per
Gesetz wurden ab 1939 Hebammen, Ärzte, Gemeindeschwestern und
Anstaltsleiter verpflichtet, alle Neugeborenen mit Mißbildungen den
Gesundheitsämtern zu melden.
• Behinderte
Kinder und Erwachsene wurden per Meldebogen erfasst.
Erfasste Kinder wurden dann unter dem Vorwand besonderer ärztlicher
Betreuung in „Kinderfachabteilungen“ eingewiesen um dort nach kurzer
Zeit ums Leben gebracht zu werden.
Erwachsene die als Geisteskrank galten, wurden aus den Familien geholt mit
der Begründung sie in speziellen Kliniken therapieren zu wollen. Jedoch
kamen sie sogleich in Vernichtungslager um dort nach einer kurzen Untersuchung
zu „produktiver“ Arbeit herangezogen oder sogleich mit CO
getötet und eingeäschert zu werden.
Arbeitsschema der „Aktion T4“
• Sämtliche
potentiellen Opfer der Aktion (d. h. sämtliche Patienten von Heil- und
Pflegeanstalten) wurden zunächst an ihrem Aufenthaltsort statistisch
erfasst und einer Zentrale (nämlich der „T4“) zur Kenntnis
gebracht.
• In
der Zentrale wurde – und zwar auf Grund von Soll – Zahlen –
festgelegt, welche erfassten Personen zu töten waren.
• Eine
zentral gesteuerte Transportorganisation bestimmte Stärke und Zeitpunkt der
einzelnen Transporte vom Aufenthaltsort zu den von der errichteten besonderen
Tötungsstätten.
• Unmittelbar
nach Ankunft an der Tötungsstätte wurde den ahnungslosen Opfern
vorgetäuscht, daß sie gebadet werden sollten. Sie wurden angehalten,
sich zu entkleiden und in eine als Baderaum getarnte Gaskammer getrieben, Dort
wurden sie durch Gas erstickt.
• Die
Leichen der Opfer wurden umgehend beseitigt, nachdem man ihnen die
Goldzähne herausgebrochen hatte.
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